Seit dem 2. August 2026 gilt für die meisten KI-Anwendungen die europäische KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Eine der Pflichten, die dann greift, steht in Artikel 50: Transparenz. Wer eine KI-Rezeption einsetzt, muss die anrufenden Personen wissen lassen, dass sie mit einer KI sprechen.
Was ist die KI-Verordnung?
Die KI-Verordnung ist ein risikobasierter Rahmen der Europäischen Union. Nicht jede KI-Anwendung erhält dieselben Regeln; je höher das Risiko, desto schwerer die Pflichten:
- Verbotene Praktiken (Artikel 5) — etwa Social Scoring. Nicht erlaubt.
- Hohes Risiko (Anhang III) — zum Beispiel KI, die bei Einstellungen oder Kreditvergabe Entscheidungen über Menschen trifft. Stark reguliert.
- Begrenztes Risiko — KI, die mit Menschen kommuniziert. Hier greift die Transparenzpflicht aus Artikel 50.
- Minimales Risiko — etwa Spamfilter. Keine besonderen Pflichten.
Eine KI-Rezeption, die Anrufe beantwortet, Termine vereinbart und weiterleitet, fällt in der Praxis unter begrenztes oder minimales Risiko. Das heißt: keine schwere Genehmigungspflicht, aber sehr wohl die Transparenzpflicht.
Was sagt Artikel 50 genau?
Artikel 50 verpflichtet sowohl Anbieter als auch Bereitsteller von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, diese Menschen darüber zu informieren, dass sie mit einer KI interagieren — es sei denn, das ist aus den Umständen offensichtlich.
Für eine KI-Rezeption bedeutet das konkret: Zu Beginn des Gesprächs muss der Anrufer hören, dass er mit einer KI-Rezeption spricht. Bei einem Telefongespräch ist das nicht "offensichtlich" — man kann nicht sehen, wer am anderen Ende sitzt —, die Mitteilung ist also Pflicht.
Der Anrufer muss deshalb nicht aufgelegt werden; es geht um eine klare, ehrliche Mitteilung im Vorfeld. Danach kann die Rezeption den Termin vereinbaren oder weiterleiten.
Ab wann gilt das?
Die KI-Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft, mit gestaffeltem Anwendungsbeginn. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 fallen unter die allgemeine Anwendung und gelten seit dem 2. August 2026. Wer heute eine KI-Rezeption einrichtet, tut das also gleich in einer Weise, die Artikel 50 erfüllt.
Verhältnis zur DSGVO
Die DSGVO bleibt weiterhin anwendbar. Die KI-Verordnung kommt zusätzlich dazu; sie ersetzt sie nicht. Für eine KI-Rezeption heißt das auch, die DSGVO-Grundsätze einzuhalten: nur verarbeiten, was nötig ist, und nicht länger speichern als nötig. Insbesondere wenn Telefongespräche aufgezeichnet oder transkribiert werden, gelten dafür eigene Regeln.
Bitte beachten
Dieser Artikel ist eine allgemeine Erläuterung, keine Rechtsberatung. Die KI-Verordnung ist neu und ihre praktische Auslegung wird noch geformt. Bei konkreten Fragen wende dich an eine auf Datenschutz- und KI-Recht spezialisierte Person.